Sicherheit am Spielplatz – Wer haftet?
Sicherheit am Spielplatz - Wer haftet?
Ein Spielplatz mit hoher Attraktivität und vielen Spielmöglichkeiten ist nicht vollständig ohne Risiko. Verletzungen können jederzeit passieren, denn absolute Sicherheit gibt es nicht. Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit verunglücken jedes Jahr über 8000 Kinder auf Spielplätzen in Österreich. Es ist wichtig, einige Punkte zu beachten, um Verletzungen, Stürze, Unfälle und kleinere Blessuren möglichst zu minimieren – oder ganz zu vermeiden.
Wer haftet für den Spielplatz in Österreich?
Der Verantwortliche bei Unfällen auf einem nicht ordnungsgemäß gewarteten Spielplatz steht schnell fest:
Der Betreiber haftet für den ordnungsgemäßen Zustand des Spielplatzes.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Spielplatz in Betrieb ist, muss der Betreiber des Spielplatzes auch für die Sicherheit am Spielplatz sorgen – wobei die Aufsichtspflicht natürlich bei den Eltern oder einer anderen Aufsichtsperson des Kindes liegt. Eine zumutbare „Verkehrssicherung“ – also intakte und somit ungefährliche Spielgeräte – muss der Spielplatzbetreiber aber auf jeden Fall gewährleisten. Daher sieht die EN 1176 auch verpflichtende Spielplatzkontrollen und die Wartung der Spielanlage und des Umfeldes in regelmäßigen Abständen vor. Der Spielplatzbauer-Verband überprüft die Spielgeräte auf ihre Tauglichkeit.
Die Haftung eines Spielplatzes inkludiert also gesetzlich folgende Punkte:
- das Bereitstellen normgerechter Spielgeräte
- die regelmäßige Spielplatzkontrollen und Inspektionen
- die Wartung von Spiel- und Sportgeräte und Böden
Daher ist es für Gemeinden, Wohnbaugesellschaften und ähnliche Einrichtungen entscheidend, die Spielanlagen regelmäßig auf Schäden, Abnutzung und mögliche Gefahren überprüfen zu lassen. Defekte Geräte stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar und sollten daher sofort vom Verantwortlichen abgesperrt, entfernt oder repariert werden. Nur so kann im Einzelfall die Frage der rechtlichen Haftung eindeutig geklärt werden.
Sicherheit auf öffentlichen Spielplätzen: Zusammenarbeit mit TÜV AUSTRIA
Als renommierte Hersteller von Spielgeräten arbeiten wir eng mit dem unabhängigen Prüfinstitut TÜV AUSTRIA zusammen: Bei Spielplatz-Überprüfungen aber auch im Zuge von Neuentwicklungen und Produktneuheiten arbeiten wir eng mit der Prüfstelle zusammen und lassen uns bei sicherheitstechnischen Fragen beraten. Zusätzlich veranlassen wir vor der Eröffnung eines Spielplatzes eine Abnahmeprüfung. Alle von uns aufgestellten Spielgeräte, die Anforderung der Spielgeräte (Freiräume), der Spielplatzboden (Fallschutz) und die Umgebung prüfen wir, um eine höchstmögliche Spielplatz-Sicherheit zu gewährleisten.
Durch hochwertige Spielgeräte und Qualitätsprüfung Unfälle am Spielplatz vorbeugen
Qualitativ hochwertige Geräte ausgewählter Materialien beugen einem Verschleiß vor. Betreiber müssen Spielgeräte und -kombinationen seltener reparieren oder gar austauschen. Wer außerdem auf in Österreich überprüfte Spielgeräte setzt, entspricht den gesetzlichen Standards hierzulande und entgeht im Zweifelsfall Strafen und Kosten bei Haftungenstreitigkeiten. Allein für die einfachere Wartung lohnt es sich also, auf Qualität bei der Spielplatz-Gestaltung und Ausstattung zu setzen. Nur dann ist die Sicherheit auf Spielplätzen bestmöglich abgesichert und das Rumtollen und Spielen macht Kindern, Eltern und Betreibern gleichermaßen Freude.